Datenschutzhinweise

Datenschutzordnung der

Musikfreunde Schlaitdorf 

als Anlage zur Satzung

 

 

Allgemeine Grundsätze

 

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Verein nach den Richtlinien der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Verantwortlich für den Datenschutz ist der Vereinsvorstand.

 

 

Einwilligung zur Speicherung und Nutzung von Daten

 

Mit dem Beitritt eines Mitglieds zum Verein wird eine schriftliche Einwilligung zur Speicherung und Nutzung von personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Vereinszwecks seitens des Mitglieds erforderlich.

 

 

 

Beitritt zum Verein

 

Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogene Daten auf:

  • Vor- und Zuname
  • Geschlecht
  • Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort)
  • Kommunikationsdaten (Telefon, E-Mail)
  • Geburtsdatum
  • Bankverbindung

 

 

Die personenbezogenen Daten werden in einem vereinseigenen EDV-System gespeichert, welches durch technische und organisatorische Maßnahmen vor einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt wird.

 

Austritt aus dem Verein

 

Beim Austritt von Mitgliedern werden alle gespeicherten Daten archiviert. Die archivierten Daten werden ebenfalls durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Die archivierten Daten dürfen ebenfalls nur zu vereins- bzw. verbandsinternen Zwecken verwendet werden.

Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung des Vereins betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Kalenderjahre ab der Wirksamkeit des Austritts durch den Verein aufbewahrt. Danach werden diese Daten gelöscht.

 

 

 

Übermittlung von Daten bei der Mitgliedermeldung

 

Als Mitglied des Deutschen Harmonika Verbandes, Landesverband Baden Württemberg e.V. ist der Verein verpflichtet, Angaben zu aktiven und passiven Mitgliedern zu machen. Diese Angaben dienen der Bewilligung von Förderungen und für die Berechnung von Verbandsbeiträgen und Beiträgen zur Ausgleichsvereinbarung des DHV mit der Künstlersozialkasse.

Übermittelt werden können dabei personenbezogene Daten nach dem Meldestandard des betreffenden Verbandes.  Dies sind insbesondere bei aktiven Mitglieder folgende Daten:

  • Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht
  • Ehrungsdaten (bisher erhaltene Ehrungen des Verbandes)
  • Qualifikationen (z.B. D-Prüfungen)
  • Instrument
  • Datum Beitritt zur aktiven Mitgliedschaft
  • Mitwirkung in Orchestergruppierungen des Vereins

 

Bei aktiven Mitgliedern mit besonderen Aufgaben bzw. Funktionen laut Vereinssatzung (Vorstandsmitglieder, Ausschussmitglieder), wird die vollständige Adresse mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein übermittelt.

 

Fördernde Mitglieder sowie Ehrenmitglieder werden derzeit nur statistisch, also ohne namentliche Meldung übermittelt.

 

 

Sonstige Übermittlung von Daten an Dachverbände

 

 

Als Mitglied des DHV, Landesverband Baden Württemberg e.V. kann der Verein zur Erfüllung seiner Aufgaben personenbezogene Daten bei den folgenden Anlässen  an den Kreisverband übermitteln:

  • Beantragung von Ehrungen nach der Ehrungsordnung des Kreisverbandes oder weiterer Dachorganisationen: Vor- und Zuname, Anschrift, Geburtsdatum, Ehrungshistorie
  • Anmeldung zu Lehrgängen des Kreisverbandes oder weiterer Dachorganisationen: Vor- und Zuname, Anschrift, Geburtsdatum
  • Anmeldung zu Fachtagungen und Veranstaltungen des Kreisverbandes oder weiterer Dachorganisationen: Vor- und Zuname, Anschrift, Geburtsdatum

 

 

Pressearbeit

 

Der Verein informiert die Tagespresse über Vereinsaktivitäten.

Der Verein macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung und die Ergebnisse von Prüfungen, Ehrungen sowie Feierlichkeiten bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung.

 

 

Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder

 

Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein nach Satzung und/oder Geschäftsordnung eine Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert.

 

Zur Organisation des Probenbetriebes und zur Organisation von musikalischen Veranstaltungen führt der Verein eine Liste der aktiven Musiker. Diese Liste der Aktiven wird an die aktiven Musiker verteilt. Weiterhin unterhält der Verein einen Probenplan mit den Namen der aktiven Musiker. Dieser Probenplan wird auf einem Server geführt.